Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) des Yogastudios „OM Yoga Studio“, Weinbergweg 3a, 4060 Leonding.
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Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von OM Yoga Studio unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
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Angebote von OM Yoga Studio
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Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von OM Yoga Studio berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigung automatisch.
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Blockkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10er-Block und 5er-Block). Eine Kündigung ist nicht möglich, die Leistungen sind innerhalb vom angegebenen Zeitraum (10er Block: 6 Monate; 5er Block: 2 Monate) aufzubrauchen. Eine Blockkarte ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
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Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von OM Yoga Studio enthalten sind wie Massagen, Einzelunterricht und dergleichen. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
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Das Nähere regeln jeweils diese AGB.
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Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko
Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von OM Yoga Studio die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Blockkarten.
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Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung
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Mitgliedschaftsverträge werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 3, 6 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.
Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 6 Monaten der 17.03.2024 als Vertragsbeginn vereinbart, so endet die Grundlaufzeit mit Ablauf des 16.09.2024. Wird der Vertrag am 17.03.2024 von beiden Parteien unterzeichnet und der Vertragsbeginn nicht explizit vereinbart, so beginnt der Vertrag mit dem 01.04.2010 und die Grundlaufzeit endet mit Ablauf des 31.10.2010.
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Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.
Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 6 Monaten der 17.03.2024 als Vertragsbeginn vereinbart, so muss die zum Ende der Grundlaufzeit (16.09.2024) ausgesprochene Kündigung spätestens am 16.08.2024 bei OM Yoga Studio eingehen. Jede spätere Kündigung hat eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats, d.h. zum 16. eines jeden Monats zur Folge. Geht die Kündigung für den o.g. Vertrag z.B. am 05.09.2024 ein, so wird der Vertrag mit Ablauf des 16.10.2024 beendet.
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Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
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Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
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Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind gültig. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die die oben genannte Adresse von OM Yoga Studio zu richten.
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Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
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Bei Blockkarten besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.
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Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
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Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden, mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist OM Yoga Studio durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
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Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von OM Yoga Studio nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
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Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung
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​OM Yoga Studio ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
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Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist OM Yoga Studio berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird durch Aushang gekannt gemacht.
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Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
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OM Yoga Studio ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen.
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OM Yoga Studio ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von 7 Tagen durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von zehn Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
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Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Lehrern des Studios wird sich das Studio bemühen, eine Vertretung für die jeweiligen Übungseinheiten/den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, so kann eine Übungseinheit/Kurs ausfallen. Der Ausfall einer Übungseinheit/eines Kurses berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der gezahlten Beitrage, sofern ausreichend andere Übungseinheiten/Kurse zur Verfügung stehen, die von den Teilnehmer genutzt werden können.
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Für den Fall einer behördlich angewiesenen, vorübergehenden Schließung des Yogabetriebs vor Ort (im Studio) durch „höhere Gewalt“ wie zB.: Naturkatastrophen, Pandemiem, etc., stellen wir ein angemessenes Angebot via Live Stream Online Klassen zur Verfügung.
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Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
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​Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
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​Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
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Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.
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Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.
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Der Vertragspartner verpflichtet sich, OM Yoga Studio zum Zwecke der Zahlung des Aufnahmebeitrages und der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind OM Yoga Studio unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich auf den ersten eines Monats festgelegt. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bei Nichtbenutzung der Leistungen von OM Yoga Studio erfolgt keine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen, das heißt der Beitrag ist unabhängig von der Teilnahme.
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OM Yoga Studio ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote jederzeit zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens zwei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von OM Yoga Studio mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
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Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist OM Yoga Studio berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
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Sofern OM Yoga Studio besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Seniorentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. OM Yoga Studio ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
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Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann OM Yoga Studio eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt EURO 70,- (in Worten EURO siebzig) verlangen.
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Haftung
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​OM Yoga Studio haftet für etwaige Schäden insoweit, als​​
(a) OM Yoga Studio, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von OM Yoga Studio in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
(b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
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Darüber hinaus haftet OM Yoga Studio, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die OM Yoga Studio oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
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Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
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Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt OM Yoga Studio keine Haftung. Die Teilnehmer werden aufgefordert, ihre Wertgegenstände in den jeweiligen Übungsraum mitzunehmen.
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​Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von OM Yoga Studio ist unzulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber OM Yoga Studio.
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Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, OM Yoga Studio unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).
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Gesundheitszustand des Nutzers
Vor der Teilnahme an Kursen des Studios erklärt jeder Teilnehmer, dass er gesundheitlich zur Teilnahme an Kursen des Studios befähigt ist, nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären.
OM Yoga Studio ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.
Die Kurse/Seminare/Einzelstunden sind weder therapeutischer Natur noch Ersatz für eine ärztliche und/oder psychiatrische /psychotherapeutische Diagnose, bzw. Behandlung, sondern kann diese nur ergänzen.
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Datenschutzbestimmungen
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
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Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten
Wird ein gebuchtes Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 48 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist OM Yoga Studio berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
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Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
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​Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
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Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Linz an der Donau, vereinbart.
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Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Republik Österreich verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Linz an der Donau, vereinbart.
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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.
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Diese AGB sind integrierter Bestandteil des Mitgliedsvertrages zwischen OM Yoga Studio und dem Mitglied.
Änderungen der AGB, Hausordnung und Preisliste zu jedem Zeitpunkt vorbehalten.